Befahrungsverordnung Alte Donau
Sehr geehrte Damen und Herren,
werte Lizenznehmer an der Alten Donau!
Wir möchten Sie darüber informieren, dass mit 01.01.2026 eine neue Befahrungsverordnung der Alten Donau in Kraft tritt.
Die Meldung für eine "Ausnahmebestätigung von den Verkehrsbeschränkungen" kann ab 01. Jänner 2026 über ein Onlineformular erfolgen.
Für alle Fahrzeuge, Schwimmkörper und Verbände, die den Verkehrsbeschränkungen gemäß § 2 Abs. 2 lit. a unterliegen und bereits vor Inkrafttreten der Verordnung auf der Alten Donau in Verwendung waren, stellt der Magistrat der Stadt Wien MA 45 auf Meldung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers eine Ausnahmebestätigung aus und weist ein entsprechendes Kennzeichen zu (§ 3).
Bitte beachten Sie, dass diese Meldung spätestens bis 01. April 2026 erfolgen muss. Erfolgt sie nicht fristgerecht, sind die betreffenden Fahrzeuge, Schwimmkörper und Verbände aus der Alten Donau zu entfernen.










