Änderung der Entnahmebestimmungen in der Fischereiordnung der ÖFG für die Reviere Schwarza I-IV

Werte Lizenznehmer!

Im Zuge des letzten Hochwasserereignisses an der Schwarza gelangten aus einer Fischzuchtanlage in Schwarzau eine unbekannte Anzahl von Zuchtfischen, Goldforelle, Lachsforelle und Saiblinge in unsere Schwarza-Strecken.

Für die Zuchtfische, Goldforellen, Lachsforellen und Elsässer-Saiblinge besteht bis zum 31. Dezember 2024 eine „Entnahmepflicht“. Wöchentlich dürfen bis zu 10 Stück, Regenbogenforellen und Äschen gemäß Fischereiordnung miteingerechnet, aus der Strecke I – IV insgesamt entnommen werden. Tageskartenentnahme insgesamt 5 Stück. Eine Größenbeschränkung für Zuchtfische gibt es nicht. Alle Entnahmen gemäß Fischereiordnung in die Lizenz einzutragen.