Ausgangsbeschränkungen und Nachtfischen
(Stand 31.03.2021)
Nach Auskunft des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) im Zusammenhang mit COVID-19 Ausgangsbeschränkungen, ob (Nacht)Fischen erlaubt ist, stellt Fischen als Freizeitbeschäftigung eine Tätigkeit dar, die auch der psychischen Erholung dient. Daher darf auch während der geltenden COVID-19 Ausgangsbeschränkungen gefischt werden. Alle maßgeblichen COVID-19 Regelungen sind dabei einzuhalten. Weitere Informationen zu den derzeit geltenden COVID-19 Bestimmungen finden Sie unter:
Tragen Sie selbst durch vorbildhaftes und regelkonformes Verhalten am Gewässer dazu bei, dass sich das Corona-Virus nicht weiter verbreiten kann!
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