Die Fischerkartenbestimmungen
Was ist die Fischerkarte? Was ermöglicht sie mir?
Der Begriff Fischerkarte ist ein Allgemeiner und umfaßt sowohl die amtlichen Fischerkarten sowie alle kurzfristigen Lizenzen und Jahreslizenzen. Grundsätzlich ist zu sagen, daß die Angelfischerei Landessache ist und daher für jedes Bundesland Österreichs eine amtliche Bewilligung zum Angeln notwendig ist. Mit dieser amtlichen Fischerkarte besteht nun die Möglichkeit, bei dem jeweiligen Fischereiberechtigten oder -ausübungsberechtigten eine Lizenz (kurzfristige oder Jahreslizenz) zu erwerben.
Die Fischerkartenbestimmungen in den Bundesländern:
Niederösterreich
Gastkarten:
- Kosten € 15,90 pro Karte
- Personen ab dem 10. Lebensjahr
- Fischergastkarte gilt ab Ausstellungsdatum 30 Tage
- Ausstellung durch den Fischereiausübungsberechtigtens
Amtliche Fischerkarte (Steuerkarte):
- Es muss ein Fischerkurs abgelegt werden, oder eine entsprechende Eignung nachgewiesen werden. Nachweis der Eignung gilt auch als erbracht, wenn Sie in den vergangenen 5 Jahren vor Inkrafttreten des NÖ Fischereigesetzes 2001, das ist der 1. Mai 2002, wenigstens einmal im Besitz einer gültigen Fischerkarte für das Land NÖ waren; einschlägige Berufsausbildung oder die Absolvierung einer gleichwertigen Ausbildung in einem anderen Land ersetzen den Besuch eines Fischerkurses - wenn Grundkurs erforderlich siehe www.noe-lfv.at
Der Weg zur amtlichen Fischerkarte für Niederösterreich.
Informationen über den Fischereiaufseherkurs
Wien
Gastkarten:
- Kosten € 4,72 pro Karte
- Personen ab dem 14. Lebensjahr
- Fischerkarte gilt 3 Wochen
- Ausstellung durch den Wiener Fischereiausschuß
Amtliche Fischerkarte (Steuerkarte):
http://www.wiener-fischereiausschuss.at/
- Kosten für 1 Jahr € 11,62 für 3 Jahre 24,70 pro Karte
- Personen ab dem 14. Lebensjahr (unbescholten)
- Gültigkeit für ein bzw. drei Kalenderjahr
- Ausstellung durch Wiener Fischereiausschuß
- Fischerkarten anderer Bundesländer oder Länder werden nicht anerkannt
Oberösterreich
Steiermark
Gastkarten:
- Kosten € 2,50, ansonsten als Block zu 20 Stück bei der Bezirksverwaltungsbehörde Kosten € 45,90
- Personen ab dem 14. Lebensjahr
- Fischerkarte gilt 4 Wochen
- Ausstellung durch die ÖFG für ihre Gewässer, oder durch die Tageskartenausgabestelle als Einzelkarte
Amtliche Fischerkarte (Steuerkarte):
- Für die Erstausstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gem. § 9 Stmk. FG erforderlich.
- Kosten € 26.- pro Karte, mit Zahlschein jährlich, sonst € 60,80
- Personen ab dem 14. Lebensjahr (unbescholten) haben einen gesetzl. Anspruch
- Gültigkeit für ein Kalenderjahr
- Ausstellung durch die Bezirksverwaltungsbehörde
- Fischerkarten anderer Bundesländer oder Länder werden nur anerkannt, wenn in dem jeweiligen Bundesland eine Fischerprüfung vorgeschrieben ist, die dzt. anerkannten Bundesländer gibt die zust. Bezirksverwaltungsbehörde bekannt.