Merkblatt zur Donau-HUCHEN-Tageskarte
 
Wichtig: Jeder entnommene Huchen ist umgehend persönlich unserem Sekretariat zu melden.

Die Angelfischerei auf den Huchen zählt seit jeher zu den Höhepunkten der Angelsaison. Nur durch die jahrzehntelangen Bemühungen zahlreicher Fischereiausübungsberechtigter sind wir heute in der glücklichen Lage, in der Donau auf Huchen angeln zu können. Mit der Hege und Nutzung dieses größten heimischen Salmoniden liegt dessen Fortbestand in unseren Händen. Bitte seien Sie sich bei der Fischerei auf den Huchen dieser Tatsache bewußt.

Diese "Donau-Huchentageskarte" wird durch unseren Verein jeweils vom 1. Oktober bis 28. Februar ausgegeben und gilt nur für die Angelfischerei im Strom der Reviere Aggbach links, Aggbach rechts, Emmersdorf, Grimsing, Kronau-Strom, Rossatz, Wallsee-Offene Donau und Wörth-Hößgang (das jeweils befischte Revier ist auf der Rückseite der Lizenz einzutragen, wobei Sie auch an einem Tag in mehreren Revieren angeln können).

Erlaubte Fischfanggeräte sind ein Spinnstock oder eine Fliegenrute; die Verwendung des lebenden Köderfisches ist - wie auch in allen anderen unserer Revieren - verboten!

Die Donau-Huchentageskarte berechtigt zur Entnahme eines Huchens, es dürfen aber auch an Stelle des Huchens, Hechte, Zander oder Wels entnommen werden. Die Entnahme dieser Fische ist auf zwei Stück für Inhaber dieser Lizenz limitiert. Wurde ein Huchen oder zwei Stück der o.a. Fischarten entnommen, darf nicht weitergefischt werden. Weißfische unterliegen, wenn die revierbezogenen Bestimmungen nicht anderes vorschreiben, keiner Entnahmebeschränkung. Sofern die "besonderen Bestimmungen" des betreffenden Donau-Revieres nichts anderes vorschreiben, gilt für den Huchen ein Brittelmaß von 75 cm. Für alle anderen Fischarten entnehmen Sie bitte Brittelmaße und Schonzeiten den jeweiligen Revierbestimmungen. Jeder entnommene Huchen ist umgehend persönlich unserem Sekretariat zu melden. Bitte machen Sie sich mit den jeweiligen Reviergrenzen (Revierplan) vertraut und beachten Sie die "Allgemeinen und die revierbezogenen besonderen Bestimmungen". Diese gelten vollinhaltlich auch für Inhaber einer Donau-Huchentageskarte. Die Angelfischerei darf nur im Strom, nicht aber in den Ausständen ausgeübt werden!

Im Revier Rossatz dürfen die Nebenarme der Donau in Rührsdorf befischt werden. Die Mündung der Pritzenau in die Donau ist eine Laichschonstrecke und ist von der Befischung ausgenommen

Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Angeltag in unseren Revieren.

Mit Petri Heil!

Österreichische Fischereigesellschaft, gegr. 1880