| Wichtig: Jeder entnommene Huchen ist umgehend persönlich
unserem Sekretariat zu melden.
Die Angelfischerei auf den Huchen zählt seit jeher zu den
Höhepunkten der Angelsaison. Nur durch die jahrzehntelangen
Bemühungen zahlreicher Fischereiausübungsberechtigter
sind wir heute in der glücklichen Lage, in der Donau auf Huchen
angeln zu können. Mit der Hege und Nutzung dieses größten
heimischen Salmoniden liegt dessen Fortbestand in unseren Händen.
Bitte seien Sie sich bei der Fischerei auf den Huchen dieser Tatsache
bewußt.
Diese "Donau-Huchentageskarte" wird durch unseren Verein
jeweils vom 1. Oktober bis 28. Februar ausgegeben
und gilt nur für die Angelfischerei im Strom der Reviere
Aggbach links, Aggbach rechts, Emmersdorf, Grimsing, Kronau-Strom,
Rossatz, Wallsee-Offene Donau und Wörth-Hößgang
(das jeweils befischte Revier ist auf der Rückseite der Lizenz
einzutragen, wobei Sie auch an einem Tag in mehreren Revieren angeln
können).
Erlaubte Fischfanggeräte sind ein
Spinnstock oder eine Fliegenrute; die Verwendung des
lebenden Köderfisches ist - wie auch in allen anderen unserer
Revieren - verboten!
Die Donau-Huchentageskarte berechtigt zur Entnahme eines Huchens,
es dürfen aber auch an Stelle des Huchens, Hechte, Zander oder
Wels entnommen werden. Die Entnahme dieser Fische ist auf zwei Stück
für Inhaber dieser Lizenz limitiert. Wurde ein Huchen oder
zwei Stück der o.a. Fischarten entnommen, darf nicht weitergefischt
werden. Weißfische unterliegen, wenn die revierbezogenen Bestimmungen
nicht anderes vorschreiben, keiner Entnahmebeschränkung. Sofern
die "besonderen Bestimmungen" des betreffenden Donau-Revieres
nichts anderes vorschreiben, gilt für den Huchen ein Brittelmaß
von 75 cm. Für alle anderen Fischarten entnehmen Sie bitte
Brittelmaße und Schonzeiten den jeweiligen Revierbestimmungen.
Jeder entnommene Huchen ist umgehend persönlich unserem Sekretariat
zu melden. Bitte machen Sie sich mit den jeweiligen Reviergrenzen
(Revierplan) vertraut und beachten Sie die "Allgemeinen und
die revierbezogenen besonderen Bestimmungen". Diese gelten
vollinhaltlich auch für Inhaber einer Donau-Huchentageskarte.
Die Angelfischerei darf nur im Strom, nicht
aber in den Ausständen ausgeübt werden!
Im Revier Rossatz dürfen die Nebenarme der Donau in Rührsdorf befischt werden. Die Mündung der Pritzenau in die Donau ist eine Laichschonstrecke und ist von der Befischung ausgenommen
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Angeltag in unseren
Revieren.
Mit Petri Heil!
Österreichische Fischereigesellschaft, gegr. 1880
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